Mitarbeit Eltern/Erziehungsberechtigte
In den einzelnen Klassen ist nach Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer die Mitarbeitvon Eltern/Erziehungsberechtigten willkommen. Einige Beispiele von Eltern-/ Erziehungsberechtigtenmitarbeit:
In den einzelnen Klassen ist nach Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer die Mitarbeitvon Eltern/Erziehungsberechtigten willkommen. Einige Beispiele von Eltern-/ Erziehungsberechtigtenmitarbeit:
Begleitung bei Exkursionen
Mitarbeit bei Sporttagen, Schulanlässen
Einblicke in Beruf und Hobby geben
Vermitteln von Wissen und Fähigkeiten
Dort, wo Menchen arbeiten, können Fehler passieren oder Inhalte falsch verstanden werden. Um solche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und aufzuklären, ist der Dialog notwendig und meist erfolgreich. Bei uns gilt der Grundsatz, dass Konflikte immer zuerst von den direkt Beteiligten angesprochen und wenn möglich gelöst werden. Falls der Konflikt mit dieser Aussprache nicht gelöst werden kann, wird die Schulleitung beigezogen.
Für Eltern/Erziehungsbereichtigten und nahe Verwandte (Grosseltern usw.) sind Schulbesuche nach Absprache mit der betreffenden Lehrperson möglich.
Der Elternabend ist eine Form, allgemeine Informationen über Klasse, Zeitpläne, Stoffpläne, Veranstaltungen u.a. zu vermitteln. In der Regel findet pro Schuljahr ein Elternabend statt.
Das Schulteam führt mindestens einmal pro Schuljahr eine Veranstaltung mit der ganzen Schule durch. Der Kindergarten kann sich je nach Thema daran beteiligen.
Die Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule stehen für Gespräche zur Verfügung. Diese Gespräche finden ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Ohne Zeitdruck kann vertieft auf das einzelne Kind eingegangen werden. Um eine seriöse Vorbereitung auf das Gespräch zu garantieren, ist eine telefonische oder schriftliche Voranmeldung unerlässlich.